Skip to main content

Beiträge und Steigerungen

Seit über 20 Jahren steigen die Beiträge in der Grundversicherung der PBeaKK um ziemlich feste Prozentwerte.
Bis 2008 waren die Erhöhungen auf jährlich 3,4 % limitiert und ab 2009 steigen sie jedes Jahr um 3,xx %, das macht von 2003 bis 2023 eine Steigerung um 94 %!
(Zur ausgebliebenen Beitragserhöhung 2019 findet ihr unsere Ansicht unter AKTUELLES und im MITGLIEDERBEREICH unter BEITRAGSSTEIGERUNGEN.)

Warum ist das so?

Die PBeaKK gibt als Gründe die "gestiegene Lebenserwartung" und den "medizinischen Fortschritt" an und stützt sich auf die Daten eines "unabhängigen, versicherungsmathematischen Gutachten".

Da wir Zweifel an den Aussagen der PBeaKK haben, haben wir uns die gelieferten Zahlen einmal etwas genauer angesehen.
So berichtet die PBeaKK in ihren Geschäftsberichten, dass die Beiträge in der Grundversicherung 2013 um 28,7%, in 2014 um 24,6%, in 2015 um 19%, in 2016 und 2017 um 16,7%, in 2018 16,1% und in 2019 17,1% billiger zu sein, als die vergleichbaren Beiträge in der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Wir haben Beiträge der Grundversicherung, exemplarisch die eines über 50 jährigen Versicherten ohne Angehörige in B1 für die Jahre 2013-2020 in das nachstehende Diagramm übertragen, mit den "günstiger-als-die-PKV-Prozentsätzen" der PBeaKK die theoretischen Versicherungsbeiträge in der PKV errechnet und ebenfalls in das Diagramm übertragen und ausgewählte tatsächliche Beiträge von Versicherten der PKV eingetragen.

Was kann man daraus ablesen?

Mit den "günstiger-als"-Angaben suggeriert die PBeaKK, dass Versicherte bei anderen Krankenkassen höhere Beiträge zu zahlen hätten (rote Linie).
Betrachtet man jedoch die Beiträge, die einige Beamte in beihilfegestützten Tarifen bei anderen Krankenkassen aktuell zu zahlen haben (grüne Linie), so kommt man zu einem ganz anderen Bild. Dann sind die Beiträge der PBeaKK nicht um 16 oder mehr Prozent billiger als die bei der PKV, sondern um über 20% teurer!
Ganz krass ist es für die Kollegen, die noch den Verwaltungskostenzuschlag zahlen müssen, weil sie z.B. zu einem anderen Dienstherren bei Kommunen oder Land gewechselt sind. Die zahlen bei bestimmten Konstellationen einen fast 50% höheren Beitrag bei der PBeaKK.

Wie kommt es zu so unterschiedlichen Aussagen?

Es sind die Berechnungsmethoden, die die PBeaKK anwendet, um zu den "günstiger-als" Werten zu kommen:

  1. Sie verwendet die sogenannten Neugeschäftsbeiträge zum Beitragsvergleich, das sind die Beiträge, die ein Versicherter zu zahlen hätte, wenn er (im vorgeschrittenen Lebensalter, oft mit Vorerkrankungen) neu bei einer Versicherung einsteigt und die sind naturgemäß viel höher als die Bestandsgeschäftsbeiträge von Versicherten, die schon in jungen Jahren den Vertrag abgeschlossen haben.
  2. Sie rechnet mit Lebensbeiträgen, also bildet grob gesagt einen Mittelwert zwischen den Beiträgen zu Versicherungsbeginn und den jetzt zu zahlenden Beiträgen. Damit schneiden wir Versicherte der PBeaKK sehr schlecht ab, denn jetzt werden die in den Anfangsjahren bei der PBeaKK wegen der geringeren Besoldung niedrigeren Beiträge dazu benutzt, dass wir jetzt höhere Beiträge bezahlen müssen - wegen dem Mittelwert. Die PKV hat eine andere Beitragsstruktur, sie hat sogar bei Erreichen des 60sten eine Beitragssenkung.

Anhand eines konkreten Beispiels zeigen wir im Mitgliederbereich die Auswirkungen dieser Berechnungsmethoden auf unsere Beiträge.