Historie
Die PBeaKK geht in ihren Anfängen bis in Jahr 1913 zurück und hieß damals Krankenkasse für Unterbeamte in den Bezirken der Kaiserlichen Oberpostdirektionen.
In den 1980er Jahren betitelte sie sich als eine Sozialeinrichtung der Deutschen Bundespost (DBP) mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts). Sie stand allen Beamten der DBP offen.
Mit der Privatisierung der DBP und der Gründung der Postnachfolgeunternehmen (PNU) Deutsche Telekom, Deutsche Post und Postbank in den 1990er Jahren fand eine einschneidende Änderung statt, deren Auswirkungen wir Versicherten der PBeaKK deutlich zu spüren bekommen.
Die PBeaKK wurde in Folge der Privatisierung 1995 in ihrem Bestand geschlossen, d.h. sie nahm keine neuen Mitglieder mehr auf. Die Folge ist eine Überalterung des Versichertenbestandes. Dies führt wiederum dazu, dass die PBeaKK mehr und mehr alte und somit verhältnismäßig teure Versicherte hat. Das bekommen wir Versicherten trotz eines eingerichteten Ausgleichsfonds anhand reduzierter Leistungen in der Grundversicherung und den seit Jahren ständig steigenden Versicherungsprämien in der Grundversicherung zu spüren.
Das darf jedoch nicht so sein. Die schließungsbedingten Kosten, d.h. die Kosten der Überalterung des Versichertenbestandes dürfen nicht den Versicherten auferlegt werden, sondern sie hat unseres Erachtens derjenige zu tragen, der die Schließung des Bestandes zu verantworten hat und das ist der Dienstherr der Beamten der ehemaligen DBP, die Bundesrepublik Deutschland. Vermutlich haben die PNU in Subsidiaritätshaftung für den Dienstherren einzustehen.
Näheres dazu in den Beiträgen zur Beitragsobergrenze (verfassungsgemäße Grenze) und zu den Beitragssteigerungen im Öffentlichen Bereich und weitere Details dazu im Passwort-geschützten Mitgliederbereich.